Produkt zum Begriff Erbvertrag:
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Testament und Erbvertrag
Testament und Erbvertrag , Das Konzept hat sich bewährt: Handbuch, Formularsammlung und Kommentar in einem Buch. Damit erhalten Notar:innen und Rechtsanwält:innen als erbrechtliche Berater:innen zu jeder Fragestellung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen stets die treffende Lösung. Die Herausgeber, die zu den angesehensten Notaren zählen, und das erstrangige Autorenteam vermitteln im Systematischen Teil Grundlegendes zum Recht der Verfügungen von Todes wegen, zum erbrechtlichen Instrumentarium sowie zu Fragen der materiellen Gestaltung bis hin zum IPR und zum Steuerrecht. Der Formularteil bietet konzentriert eine Reihe instruktiver Checklisten und Formulierungsbeispiele. Der umfangreiche Kommentarteil erläutert die einschlägigen BGB-Vorschriften ganz konsequent aus der Sicht der notariellen Praxis. NEU in der 8. Auflage: Einarbeitung der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Elektronisches Urkundenverzeichnis und elektronische Urkundensammlung Neuerungen aufgrund der NotAktVV und Neufassung der DONot Aktuelle Entscheidungen zur EU-ErbVO Neue Entwicklungen im Steuerrecht und IPR Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg Prof. Dr. Manfred Bengel, Notar a.D., Fürth Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg Dr. Sebastian Sammet, Notar, Höchstädt a. d. Donau Autorin und Autoren: Dr. Florian Dietz, Notar, Bamberg; Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt, Reutlingen; Dr. Barbara Jakob , LL.M. (Trinity College Dublin), Rechtsanwältin, Plattling; Dr. Julian Klinger , Rechtsanwalt, Krailling; Prof. Dr. Peter Limmer, Notar, Würzburg; Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a.D., Regensburg; Dr. Christian Reiter , Rechtsanwalt, Steuerberater, München; Dr. Christoph Röhl, Notar, Wegscheid; Dr. Sebastian Sammet, Notar, München; Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M. (Sydney), EMBA (Münster), Notar, Gräfenberg; Dr. Felix Ungerer , Notar, Stuttgart; Dr. Luitpold Graf Wolffskeel von Reichenberg , Notar, Bamberg. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 169.00 € | Versand*: 0 € -
MICHEL Raritäten
MICHEL Raritäten , MICHEL stellt Briefmarken vor, die weltbekannt, besonders teuer oder in anderer Hinsicht außergewöhnlich sind. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230406, Produktform: Kartoniert, Redaktion: MICHEL, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 192, Keyword: Briefmarken; Briefmarkenkatalog; Philatelie; Sammeln, Fachschema: Briefmarke - Philatelie, Fachkategorie: Antiquitäten und Sammelobjekte, Warengruppe: HC/Sammlerkataloge, Fachkategorie: Enzyklopädien und Nachschlagewerke, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schwaneberger Verlag GmbH, Verlag: Schwaneberger Verlag GmbH, Länge: 227, Breite: 148, Höhe: 12, Gewicht: 374, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Relevanz: 0002, Tendenz: 0,
Preis: 39.80 € | Versand*: 0 € -
Fussmatte Antiquitäten 10741
Mit dieser Fussmatte Antiquitäten 10741 zaubern Sie nicht nur Ihren Besuchern ein Lächeln ins Gesicht. Diese sehr hochwertige Türmatte ist reissfest, knitterfrei, waschbar. Da sie mit 7 mm Gesamthöhe sehr flach ist, passt sie unter fast jede Tür. Die Fussmatte ist Schadstoffgeprüft und für Allergiker geeignet. Sie erhalten 5 Jahre Herstellergarantie.. Pflegetipps: Waschen Sie die Fussmatte Antiquitäten 10741 separat bei 40° Temperatur mit Feinwaschmittel, schleudern diese auf niedriger Stufe, dadurch richten sich die Fasern auf, der Mattenflor wird aktiviert und transportbedingte Falten und Knicke werden wieder glatt. Pflegen Sie so Ihre Fussmatte regelmäßig und Sie werden überrascht sein, wie viele Jahre Qualität und Farbe erhalten bleiben. Rückgaberecht ist ausgeschlossen, da es sich um eine individuelle Fussmatte handelt.
Preis: 49.68 € | Versand*: 8.90 € -
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Preis: 72.18 € | Versand*: 8.90 €
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Was regelt der Erbvertrag?
Der Erbvertrag regelt die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod einer Person. Er legt fest, wer welche Vermögenswerte erbt und in welchem Umfang. Zudem kann im Erbvertrag auch bestimmt werden, wer als Erbe eingesetzt wird und wer von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Darüber hinaus können im Erbvertrag auch Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen, Testamentsvollstreckung und weiteren erbrechtlichen Angelegenheiten getroffen werden. Insgesamt dient der Erbvertrag dazu, den letzten Willen des Erblassers verbindlich festzuhalten und Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen.
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Ist ein Erbvertrag ein Testament?
Nein, ein Erbvertrag ist nicht dasselbe wie ein Testament. Ein Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und den Erben geschlossen und regelt die Erbfolge sowie weitere erbrechtliche Angelegenheiten. Im Gegensatz dazu ist ein Testament eine einseitige Verfügung des Erblassers über sein Vermögen nach seinem Tod. Ein Erbvertrag ist rechtlich bindend und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden, während ein Testament flexibler ist und vom Erblasser jederzeit geändert werden kann. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen einem Erbvertrag und einem Testament zu kennen, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers korrekt umgesetzt wird.
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Wird Erbvertrag durch Scheidung aufgehoben?
Ein Erbvertrag wird in der Regel nicht automatisch durch eine Scheidung aufgehoben. Die Regelungen im Erbvertrag bleiben grundsätzlich bestehen, es sei denn, es wurde explizit im Erbvertrag festgehalten, dass er durch eine Scheidung ungültig wird. In manchen Fällen kann es jedoch sein, dass eine Scheidung Auswirkungen auf die Erbfolge hat, insbesondere wenn im Erbvertrag der Ehepartner als Erbe vorgesehen war. Es ist daher ratsam, im Falle einer Scheidung den Erbvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
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Wer kann einen Erbvertrag schließen?
Ein Erbvertrag kann von Personen geschlossen werden, die volljährig und geschäftsfähig sind. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, rechtliche Verpflichtungen einzugehen und zu verstehen, was ein Erbvertrag beinhaltet. Es ist wichtig, dass die Parteien freiwillig und ohne Zwang handeln, um den Erbvertrag gültig zu machen. Zudem müssen alle Beteiligten im Erbvertrag einverstanden sein und ihre Unterschrift darunter setzen. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Erbvertrags rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ähnliche Suchbegriffe für Erbvertrag:
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Preis: 261.54 € | Versand*: 8.90 €
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Wie lange gilt ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag gilt in der Regel unbefristet, solange die darin festgelegten Bedingungen und Regelungen nicht geändert oder aufgehoben werden. Er kann also theoretisch lebenslang gültig sein. Es ist jedoch möglich, dass die Parteien des Erbvertrags eine bestimmte Laufzeit festlegen oder eine Klausel zur automatischen Beendigung nach einem bestimmten Ereignis einfügen. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Erbvertrag rechtsgültig ist und den individuellen Bedürfnissen entspricht.
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Warum Erbvertrag und kein Testament?
Ein Erbvertrag bietet im Vergleich zu einem Testament mehr Sicherheit, da er notariell beurkundet werden muss und somit schwerer anzufechten ist. Zudem können im Erbvertrag detailliertere Regelungen getroffen werden, beispielsweise hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses oder der Pflichtteilsansprüche. Ein Erbvertrag bietet auch die Möglichkeit, bestimmte Auflagen oder Bedingungen für die Erben festzulegen. Zudem kann ein Erbvertrag bereits zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossen werden, was eine frühzeitige Regelung der Nachlassangelegenheiten ermöglicht. Letztendlich kann ein Erbvertrag dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und eine klare und eindeutige Regelung für den Nachlass zu schaffen.
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Wie bindend ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist grundsätzlich bindend und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden. Dazu gehört beispielsweise die Zustimmung aller Vertragsparteien oder ein wichtiger Grund, der die Änderung rechtfertigt. Ein Erbvertrag kann auch gerichtlich angefochten werden, wenn er beispielsweise unter Zwang oder Irrtum zustande gekommen ist. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Erbvertrags rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Regelungen den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Letztendlich ist ein Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung, die die Erbfolge regelt und entsprechend eingehalten werden sollte.
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Kann ein Erbvertrag geändert werden?
Ja, ein Erbvertrag kann unter bestimmten Umständen geändert werden. Dies kann beispielsweise durch eine notariell beglaubigte Änderung oder einen Zusatz zum bestehenden Erbvertrag erfolgen. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Parteien mit der Änderung einverstanden sind und diese in schriftlicher Form festgehalten wird. Es empfiehlt sich, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Änderungen rechtlich wirksam sind. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Bestimmungen eines Erbvertrags ohne Weiteres geändert werden können, insbesondere wenn es um Pflichtteilsansprüche oder gesetzliche Erbfolge geht.
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